ZollflugplatzDer Flugplatz Grenchen verfügt über den Status eines nicht ständig besetzten Zollflugplatzes. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Zollformalitäten in Grenchen erledigen können, d.h. Sie können vom Ausland direkt in Grenchen landen und auch direkt nach dem Ausland starten. Die Zollabfertigung beschränkt sich auf persönliche Reiseeffekte, Privatwaren, Musterkollektionen und Ausstellungsgegenstände unter Carnet ATA. Die Abfertigung von Handelswaren bedingt eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Zollamt Biel (Tel. 032 366 70 00). Ist der Zolldienst nicht anwesend, so hilft Ihnen das Personal des Flugplatzes auch in Zollsachen weiter. | | Abwicklung durch die KantonspolizeiDie Kantonspolizei Solothurn ist auch auf dem Flughafen Grenchen aktiv tätig und mit einem eigenem Büro vor Ort. Die Aufgaben der Beamten konzentrieren sich hauptsächlich auf Passkontrollen und einreisebehördliche Tätigkeiten. Im Mittelpunkt der Kapo Solothurn steht der Dienst am Menschen und am Staat. Die Hauptaufgaben bestehen darin, den Kantonseinwohnern Sicherheit, Schutz und Hilfe zu gewährleisten. |