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Zoll

Zollflugplatz
Der Flugplatz Grenchen verfügt über den Status eines nicht ständig besetzten Zollflugplatzes. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Zollformalitäten in Grenchen erledigen können, d.h. Sie können vom Ausland direkt in Grenchen landen und auch direkt nach dem Ausland starten. Die Zollabfertigung beschränkt sich auf persönliche Reise­effekte, Privatwaren, Muster­kollektionen und Aus­stel­lungs­gegen­stände unter Carnet ATA. Die Abfertigung von Handelswaren bedingt eine vorherige Kontakt­auf­nahme mit dem zuständigen Zollamt Bern (Tel. +41 58 462 68 69). Ist der Zolldienst nicht anwesend, so hilft Ihnen das Personal des Flugplatzes auch in Zollsachen weiter.