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Das Projekt "Pistenanpassung Flughafen Grenchen"

 

 

DA-42 im Schulungsbetrieb für SWISS-Piloten

 

Cessna 525B, stationiert auf dem Airport Grenchen

 

 


 

 

Warum eine Pistenanpassung?

 

Seit Juni 2002 verbindet die Schweiz und die EU ein bilaterales Luftverkehrsabkommen.  Damit hat die Schweizer Luftfahrt Zugang zum liberalisierten euro­päischen Markt. Allerdings finden damit auch die neuen europäischen Normen und Standards in der Schweiz Anwendung.

 

34 europäische Länder hatten mit den JAR Regeln (Joint Aviation Requirements) ein umfangreiches neues Werk zur Regelung der Luftfahrt entworfen, das auch von der Schweiz in innerstaatliches Recht umgesetzt ist und überwacht wird.

 

Das Ziel der neuen JAR‘s sind hohe Sicherheitsstandards und harmonisierte Regelungen in Europa.  Im Jahr 2008 wurden die JAR‘s in EU-OPS umbenannt.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt dazu im Originaltext:


The amendment contains a new Annex III dealing with the operation of aeroplanes for the purpose of commercial air transport, and is commonly referred to as EU-OPS. (...)This means the regulation of EU-OPS is expected to be fully applicable by October 1st 2008 and that Swiss operators have to comply with EU-OPS from that date.

 

Unter anderem wurden infolge der  europäisch standardisierten Normen die Pisten für die Landungen rechnerisch „verkürzt“.

 

 


 

 

Luftaufnahmen mit eingezeichneter Piste

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Auswirkungen im Zusammenhang mit der Pistenanpassung

 

 

Betrieblich:

Der heutige Verkehrsmix der Allgemeinen Luftfahrt soll erhalten und moderat entwickelt werden. Der Flughafen wird den neuen Standards angepasst. Es werden auch künftig keine grösseren Flugzeug von und nach Grenchen fliegen.

 

 

Volkswirtschaftlich:

Stärkung der regionalwirtschaftlichen Bedeutung des Regionalflugplatzes für den Standort Grenchen, Solothurn und Jura-Südfuss durch die Wertschöpfung und die direkten und indirekten Arbeitsplätze.

 

 

Tangible Effekte, berechenbar:
Wertschöpfung des Regionalflugplatzes Grenchen: ca. 38 Mio CHF pro Jahr; 150 Direkte Arbeitsplätze (Quelle: INFRAS Studie, „Volkswirtschaftliche Bedeutung“)

 

 

Intangible Effekte, „weiche Faktoren“:

Der Regionalflugplatz Grenchen ist wichtig für Betrieb und Ansiedlung von Unternehmen und hat einen hohen Ausbildungs- und Freizeitwert
(Quelle: Hochschule St. Gallen, CFAC „Die intangiblen Effekte“)

 

 

Umweltseitig:

Den umweltseitigen Auswirkungen zu Landbedarf und Immissionen aus dem Flug- und Flughafenbetrieb kommt, mit verschiedenen Massnahmen, besonders hohe Priorität zu.

 

 

 

 

 

 


 

 

Die Pistenanpassung erlaubt sinnvollen, ökologischen und oekonomischen Betrieb.

 

Mit der geplanten Pistenanpassung kann  der ursprüngliche Besitzstand gewährt bleiben und die Voraussetzungen für eine moderate Entwicklung des Regionalflughafens geschaffen werden.


Von und nach dem Flughafen Grenchen sollen damit auch künftig die gängigen Business-Flugzeuge der Allgemeinen Luftfahrt, in Kurz- und Mittelstrecken, die gewünschten Ziele mit sinnvoller Beladung erreichen können  – damit kann der Flughafen weiter als wichtiger Standortfaktor dienen.


In einem Regierungsratsbeschluss hält der Solothurner Regierungsrat am 20. Dezember 2011 dazu fest:

 

(...) Der RR unterstützt die Bestrebungen der RFP AG den Regionalflughafen an die erhöhten internationalen Sicherheitsvorschriften für den Geschäftsverkehr anzupassen (...)

 

Das weitere Vorgehen:

 

Unter Einbezug der Beteiligten und Betroffen die raumplanerischen Grundlagen  - im Rahmen eines sog. Protokolls zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt SIL - soweit erarbeiten, dass im Laufe des Jahres 2014 der definitive Entscheid gegen oder für eine Pistenanpassung, sowohl seitens des Kantons Solothurn wie auch des Flughafens, getroffen werden kann.

 

Bei einem positiven Entscheid gilt es das bundesrechtliche Raumplanungsinstrument SIL, Sachplan der Infrastruktur der Luftfahrt, dem Projekt entsprechend zu aktualisieren, sowie das ordentliche Plangenehmigungsgesuch, bei der Leitbehörde BAZL, Bundesamt für Zivilluftfahrt, einzureichen.
        
Das Projekt ist verbunden mit einer Vielzahl an Massnahmen um die negativen Auswirkungen des Luftverkehrs einzudämmen. Darin sind sowohl ökologische als auch betriebliche Massnahmen in sorgfätiger Prüfung.

 

 


 

 


Bei Nässe wird noch ein weiterer Zuschlag erhoben. Und diese „Verkürzungen“  der Piste, um rund 40% bei Jets und 30% bei Turboprop-Maschinen, gilt es entspechend anzupassen.  Darum geht es bei der Pistenanpassung.

 

 


 

 

Beispiele von Flugzeugen, für welche eine Pistenanpassung gedacht ist

 

 

Beechcraft 350 Super King Air

 

 

Beechcraft

 

Piper PA

 

Embraer

 

 


 

 

Fragen und Antworten

 

 

Für welche Flugzeuge wird die Pistenanpassung gemacht?

 

Grundsätzlich steht die Pistenlänge für alle Flächen-Flugoperationen in direktem Zusammenhang mit Sicherheit.  Sei es für Starts und Landungen, aber auch zum höheren Überhöhung der Hindernisse im ersten Teil des Steigfluges.
Im Zusammenhang mit den geänderten europäischen Flugstandards wurden erhöhte Sicherheitsmargen für den kommerziellen Flugbetrieb eingeführt. Geschäftsreiseflugzeuge sind zwingend nach diesen Standards einzusetzen. Darunter fallen ein- und mehrmotorige Propeller und Jetflugzeuge.

 


Sollen damit grössere Flugzeuge Grenchen an- und abfliegen?

 

Der Flottenmix wird sich mit der Pistenanpassung nicht verändern, es sind Flugzeugtypen und Kategorien welche bereits heute von und nach Grenchen fliegen. Allerdings können sie mit der angepassten Piste weitere Distanzen, mit sinnvoller Beladung, erreichen.  Der gleiche Flugzeugtyp kann im Gegensatz zur heutigen Pistenlänge mit wesentlich geringerer – oder sogar keiner – Gewichtslimitierung An- und Abfliegen.

 

 

Muss nach der Pistenanpassung mit mehr Fluglärm gerechnet werden?

 

Im Gegenteil, mit der längeren Piste erfolgen die Abflüge über die Agglomerationen in wesentlich grösserer Höhe und meistens bereits mit reduzierter Triebwerksleistung. Die Mehrzahl der Flugbewegungen von und nach Grenchen erfolgen nach wie vor nach Sichtflugregeln VFR. Diese Verfahren und Flugwege bleiben unverändert. Die Anflüge nach Instrumentenflugregeln IFR bedingen im letzten Teil des Anflugs eine gradlinige Ausrichtung auf die Piste und damit den hohen Sinkflug über die Agglomeration östlich des Flughafens - unabhängig  von einer  allenfalls verlängerten Piste. Die Flüge nach Instrumentenregeln bleiben in der Minderzahl, so ist mit wenigen Überflügen pro Tag zu rechnen.

 


Die Anpassung sollte ursprünglich nach Osten vollzogen werden, dies wurde verworfen anstelle sollte ein Projekt Richtung Westen in Angriff genommen werden – nun soll wieder ein Projekt auch Richtung Osten geprüft werden. Was sind die Gründe für diesen Wandel?


Nach vertiefter Prüfung des Projekts West sind insbesondere folgende Fakten ins Gewicht gefallen:

  • Eine Anpassung in die Westrichtung erfordert zwingend eine Strassenunterführung oder eine neue oberirdische Strassenführung.  Die Unterführung erfordert besondere Massnahmen bezüglich der Grundwasserströme und käme der öffentlichen Hand sehr teuer zu stehen. Eine geänderte oberirdische Strassenführung würde erheblichen Landbedarf und Verschnitt landwirtschaftlicher und naturgeschützter Flächen bedeuten.
  • Mit den vorgesehenen ökologischen Ausgleichsmassnahmen – und den weit fortgeschrittenen neuen An- und Abflugverfahren nach GPS – liegen neue Erkenntnisse vor, welche erneut eine vertieftere Betrachtung und Prüfung der Pistananpassung in Richtung Osten erlauben.
 

Was passiert, wenn die Pistenanpassung nicht realisiert werden kann?


Ein ganz wichtiger Konkurrenzvorteil für die ansässige Industrie und Wirtschaft mit direkter Anbindung mit kommerziellem Luftverkehr entfällt. Die Ansiedlung neuer Unternehmen und die förderliche Entwicklung der Ansässigen wird wesentlich schwieriger. Durch die zivile Öffnung von Payerne entsteht ein weiterer Konkurrent in der Standortwahl.
Rein unternehmerisch wird sich der Flughafen vermehrt auf die Privatfliegerei, den Flugsport und die Ausbildung konzentrieren. Es ist dabei nicht mit Abnahme der Flugbewegungen zu rechnen zumal die Flugbewegungen und das Lärmkorsett nach dem geltenden Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt SIL zur Zeit nicht ausgeschöpft werden.

 

 

Welchen Stellenwert nimmt der Umweltschutz bei allen Projektüberlegungen ein?


Das Umweltcredo des Verwaltungsrates im Projekt Pistenanpassung ist, dass die wirtschaftliche Entwicklung ohne zusätzliche Belastung der Umwelt angestrebt wird. Die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte, auch unter Beachtung vorsorglicher Massnahmen, sind dabei zentral einzuhaltende Vorgaben.

 


Ist die Mitwirkung der Betroffenen und Beteiligten sichergestellt?

 

Ja, die Projektorganisation sah bereits im Frühstadium die umfassende Mitwirkung vor. Im Rahmen des bundesrechtlichen Verfahren – u.a  mit dem Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt, Teil Grenchen – sind alle rechtlichen Mittel offen. Ausserdem informiert der Flughafen mit einer offenen Kommunikationsstrategie laufend breite Kreise zu Absichten und Fortgang.

 


Wer kommt für die Finanzierung auf?


Planung und Bau der Pistenanpassung im Perimeter des Flughafens, wie auch die dazu notwendigen ökologischen Ausgleichsmassnahmen, gehen zu Lasten des Flughafens, während die allfällige Änderung der Strassenführung mit einer Untertunnelung kaum finanzierbar ist.

 


Wie geht es nun weiter?

In Gesprächen mit dem Regierungsrat des Kantons Solothurns und der kantonalen Leitbehörde wurde die Situation analysiert und Lösungsmöglichkeiten diskutiert. Der Regierungsrat schlägt vor, dass alle Beteiligten zum Projekt nochmals konsultiert werden sollen. Dies soll im Rahmen des bundesrechtlichen Sachplans SIL Infrastruktur der Luftfahrt, mittels sogenannten Informations- und Koordinationsgesprächen, erfolgen. Die Ergebnisse des SIL-Protokolls werden in einem Koordinationsprotokoll festgehalten und dem Regierungsrat zur Kenntnis gebracht. Der Regierungsrat kann in Folge davon einen Grundsatzentscheid in Sachen Pistenanpassung Flughafen Grenchen treffen, so dass auch der Verwaltungsrat des Flughafens Beschluss zum weiteren Vorgehen fassen kann.

 
 
 
     
 
 
 

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