Für welche Flugzeuge wird die Pistenanpassung gemacht? Grundsätzlich steht die Pistenlänge für alle Flächen-Flugoperationen in direktem Zusammenhang mit Sicherheit. Sei es für Starts und Landungen, aber auch zum höheren Überhöhung der Hindernisse im ersten Teil des Steigfluges. Im Zusammenhang mit den geänderten europäischen Flugstandards wurden erhöhte Sicherheitsmargen für den kommerziellen Flugbetrieb eingeführt. Geschäftsreiseflugzeuge sind zwingend nach diesen Standards einzusetzen. Darunter fallen ein- und mehrmotorige Propeller und Jetflugzeuge. Sollen damit grössere Flugzeuge Grenchen an- und abfliegen?
Der Flottenmix wird sich mit der Pistenanpassung nicht verändern, es sind Flugzeugtypen und Kategorien welche bereits heute von und nach Grenchen fliegen. Allerdings können sie mit der angepassten Piste weitere Distanzen, mit sinnvoller Beladung, erreichen. Der gleiche Flugzeugtyp kann im Gegensatz zur heutigen Pistenlänge mit wesentlich geringerer – oder sogar keiner – Gewichtslimitierung An- und Abfliegen. Muss nach der Pistenanpassung mit mehr Fluglärm gerechnet werden?
Im Gegenteil, mit der längeren Piste erfolgen die Abflüge über die Agglomerationen in wesentlich grösserer Höhe und meistens bereits mit reduzierter Triebwerksleistung. Die Mehrzahl der Flugbewegungen von und nach Grenchen erfolgen nach wie vor nach Sichtflugregeln VFR. Diese Verfahren und Flugwege bleiben unverändert. Die Anflüge nach Instrumentenflugregeln IFR bedingen im letzten Teil des Anflugs eine gradlinige Ausrichtung auf die Piste und damit den hohen Sinkflug über die Agglomeration östlich des Flughafens - unabhängig von einer allenfalls verlängerten Piste. Die Flüge nach Instrumentenregeln bleiben in der Minderzahl, so ist mit wenigen Überflügen pro Tag zu rechnen. Die Anpassung sollte ursprünglich nach Osten vollzogen werden, dies wurde verworfen anstelle sollte ein Projekt Richtung Westen in Angriff genommen werden – nun soll wieder ein Projekt auch Richtung Osten geprüft werden. Was sind die Gründe für diesen Wandel?
Nach vertiefter Prüfung des Projekts West sind insbesondere folgende Fakten ins Gewicht gefallen:
- Eine Anpassung in die Westrichtung erfordert zwingend eine Strassenunterführung oder eine neue oberirdische Strassenführung. Die Unterführung erfordert besondere Massnahmen bezüglich der Grundwasserströme und käme der öffentlichen Hand sehr teuer zu stehen. Eine geänderte oberirdische Strassenführung würde erheblichen Landbedarf und Verschnitt landwirtschaftlicher und naturgeschützter Flächen bedeuten.
- Mit den vorgesehenen ökologischen Ausgleichsmassnahmen – und den weit fortgeschrittenen neuen An- und Abflugverfahren nach GPS – liegen neue Erkenntnisse vor, welche erneut eine vertieftere Betrachtung und Prüfung der Pistananpassung in Richtung Osten erlauben.
| | Was passiert, wenn die Pistenanpassung nicht realisiert werden kann? Ein ganz wichtiger Konkurrenzvorteil für die ansässige Industrie und Wirtschaft mit direkter Anbindung mit kommerziellem Luftverkehr entfällt. Die Ansiedlung neuer Unternehmen und die förderliche Entwicklung der Ansässigen wird wesentlich schwieriger. Durch die zivile Öffnung von Payerne entsteht ein weiterer Konkurrent in der Standortwahl. Rein unternehmerisch wird sich der Flughafen vermehrt auf die Privatfliegerei, den Flugsport und die Ausbildung konzentrieren. Es ist dabei nicht mit Abnahme der Flugbewegungen zu rechnen zumal die Flugbewegungen und das Lärmkorsett nach dem geltenden Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt SIL zur Zeit nicht ausgeschöpft werden.
Welchen Stellenwert nimmt der Umweltschutz bei allen Projektüberlegungen ein? Das Umweltcredo des Verwaltungsrates im Projekt Pistenanpassung ist, dass die wirtschaftliche Entwicklung ohne zusätzliche Belastung der Umwelt angestrebt wird. Die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte, auch unter Beachtung vorsorglicher Massnahmen, sind dabei zentral einzuhaltende Vorgaben.
Ist die Mitwirkung der Betroffenen und Beteiligten sichergestellt?
Ja, die Projektorganisation sah bereits im Frühstadium die umfassende Mitwirkung vor. Im Rahmen des bundesrechtlichen Verfahren – u.a mit dem Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt, Teil Grenchen – sind alle rechtlichen Mittel offen. Ausserdem informiert der Flughafen mit einer offenen Kommunikationsstrategie laufend breite Kreise zu Absichten und Fortgang. Wer kommt für die Finanzierung auf?
Planung und Bau der Pistenanpassung im Perimeter des Flughafens, wie auch die dazu notwendigen ökologischen Ausgleichsmassnahmen, gehen zu Lasten des Flughafens, während die allfällige Änderung der Strassenführung mit einer Untertunnelung kaum finanzierbar ist.
Wie geht es nun weiter?
In Gesprächen mit dem Regierungsrat des Kantons Solothurns und der kantonalen Leitbehörde wurde die Situation analysiert und Lösungsmöglichkeiten diskutiert. Der Regierungsrat schlägt vor, dass alle Beteiligten zum Projekt nochmals konsultiert werden sollen. Dies soll im Rahmen des bundesrechtlichen Sachplans SIL Infrastruktur der Luftfahrt, mittels sogenannten Informations- und Koordinationsgesprächen, erfolgen. Die Ergebnisse des SIL-Protokolls werden in einem Koordinationsprotokoll festgehalten und dem Regierungsrat zur Kenntnis gebracht. Der Regierungsrat kann in Folge davon einen Grundsatzentscheid in Sachen Pistenanpassung Flughafen Grenchen treffen, so dass auch der Verwaltungsrat des Flughafens Beschluss zum weiteren Vorgehen fassen kann. |