Zoll Öffnungszeiten / AbwicklungDer Zoll ist während den Betriebszeiten geöffnet. Die Einfuhr/Ausfuhr von Handelswaren wollen Sie bitte via PPR Zollamt Biel, Tel. 032 366 70 00 abwickeln. Neu: Personenkontrolle Non-Schengen
Nonschengen-Fluganmeldung (PDF, 51.6KB) Nach dem 29. März 2009 sind von den Grenzübertrittskontrollen nur noch Passagiere und Flugzeugbesatzungen von und nach Non-Schengendestinationen betroffen. Für die damit verbundenen Kontrollen arbeitet der Airport Grenchen mit der Kantonspolizei Solothurn zusammen. Sämtliche An- und Abflüge nach Non-Schengendestinationen werden aufgrund des Flugplanes durch uns der Kantonspolizei gemeldet. Durch die erfahrungsgemäss verhältnismässig geringe Anzahl von betroffenen Flügen wurden dem Airport Grenchen keine baulichen Massnahmen für die Trennung von Passagieren nach Schengen- und Non-Schengenflügen auferlegt. Im Laufe dieses Jahres wird der Bereich AIS / Zollbüro umgebaut und den Erfordernissen von Kantonspolizei und Oberzolldirektion angepasst. Die Kantonspolizei setzt alles daran die Abfertigung zeitsparend umzusetzen, ist aber dafür auf eine möglichst frühzeitige Aufgabe des Flugplanes angewiesen. Insbesondere Frühabflüge wollen Sie bitte bis zum Betriebsende des Vortages anmelden. Als Vorbereitung können Sie, wenn gewünscht, das Formular "Nonschengen-Fluganmeldung" einsetzen und dieses dem AIS zu Handen der Kantonspolizei per Fax übermitteln (insbesondere, wenn mehrere Passagiere mitreisen). Der Airport Grenchen besitzt den Status eines Zollflugplatzes nach Schweizerischem Zollrecht. Dieses Verfahren bleibt zusätzlich bestehen, losgelöst von der Grenzübertrittskontrolle. Am bisherigen Verfahren bei einem Ein- oder Ausflug und den damit verbundenen Formalitäten ändert sich nichts. Für die Abwicklung sämtlicher Auslandflüge werden die Flugzeuge prinzipiell auf den Amtsplatz angewiesen. Das Airport Grenchen Team steht Ihnen für ergänzende Auskünfte selbstverständlich gerne zur Verfügung. | | Korrektes Ausfüllen der ZollformulareBitte füllen Sie die Zollformulare korrekt aus, damit Sie und die Zollbehörden Zeit sparen können. Zoll Ankunft / ArrivalNach Ankunft muss der Pilot mit allen Passagieren beim C-Büro vorbeigehen und nachstehendes Zollformular ausfüllen. Wenn ein Zollbeamter auf dem Platz anwesend ist, werden die Ankommenden direkt vom Zöllner empfangen. Neu: 
Zollerklärung für Flüge aus dem Ausland (PDF, 222KB) Zoll Abflug / DepartureMindestens 1/2 Stunde vor dem Abflug muss die Zollerklärung ausgefüllt sein und im C-Büro / AIS zur Anmeldung (per Fax ans Zollamt) abgegeben werden. Erkundigen Sie sich für den Bezug von steuerbefreitem Treibstoff. Dafür muss das Betankungsformular ausgefüllt werden. Betankung für Auslandflüge ist frühestens eine Stunde vor Abflug möglich. Wenn ein Zollbeamter auf dem Platz anwesend ist, begibt sich der Pilot und seine Passagiere mit den Formularen ins Zollbüro. Neu: 
Zollerklärung für Flüge ins Ausland (PDF, 232KB) |